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Wildunfälle: Wann die Teilkasko zahlt
07.09.2016 15:13

Wildunfälle: Wann die Teilkasko zahlt

Die Zahl der Wildunfälle im Straßenverkehr ist hoch, die Schadensumme liegt bei mehr als einer halben Milliarde Euro im Jahr. Schäden am eigenen Wagen zahlt die Kfz-Teilkaskoversicherung. Leistungsstarke Tarife erweitern die Deckung um Unfälle mit anderen Tieren wie Hunden, Schafen, Rindern oder Pferden.

Auch wenn es nicht durch direkten Zusammenstoß mit Wildschweinen, Reh- oder Rotwild zu einem Fahrzeugschaden kommt, sondern infolge eines Ausweichmanövers, übernimmt die Kfz-Teilkasko die Kosten. Dazu muss man allerdings nachweisen, dass bei einem Zusammenstoß ein ähnlicher oder sogar größerer Schaden entstanden wäre. Weicht man einem Kleintier wie etwa einem Kaninchen oder einer Katze aus und hat einen Fahrzeugschaden, zahlt der Kaskoversicherer nicht. Anteilig mindern kann der Versicherer die Entschädigung bei grober Fahrlässigkeit - also beispielsweise, wenn man zu schnell unterwegs war und den Unfall bei angepasster Fahrweise hätte vermeiden können. Der Versicherungsbeitrag steigt nach einem Wildunfall nicht, denn in der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, der zurückgestuft werden könnte. Beschädigt man beim Ausweichen ein anderes Fahrzeug, springt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Nach einem Haftpflichtschaden muss man allerdings mit einer Rückstufung und einem höheren Beitrag rechnen, sofern man keine Rabattretterklausel vereinbart hat.

Nach einem Wildunfall am besten gleich das Warnblinklicht einschalten, das Warndreieck aufstellen und die Polizei rufen. Außerdem Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom beschädigten Wagen machen. Auch wenn das Tier nach dem Zusammenstoß vom Unfallort wegläuft, ist der Jagdpächter zu informieren. Als Beweis für den Wildschaden reicht dem Versicherer im Normalfall das Unfallaufnahmeprotokoll der Polizei oder auch eine Wildunfallbescheinigung vom zuständigen Förster oder Jagdpächter.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Bild: hansbenn@pixabay)

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